Sebastian Kludt
LL.B. | Gepr. Mediator
Mediation - einfach erklärt
Die Kurzform
Eine Mediation ist ein strukturierter Prozess zur Klärung von Konflikten zwischen zwei oder mehr Beteiligten. Die Konfliktparteien werden von mir als Mediator durch mehrere Phasen begleitet. Am Ende steht eine Vereinbarung, die von den Beteiligten selbst mit meiner Unterstützung erarbeitet wird.
Die Aufgabe des Mediators besteht darin, die Konfliktparteien im Prozess zu begleiten und einen Rahmen zu bieten, in dem der Perspektivenwechsel möglich ist und die Beteiligten vom Ist-Zustand zum erwünschten Soll-Zustand (Klärung der persönlichen Bedürfnisse) finden.
Eine Mediation ist prinzipiell in allen Lebensbereichen möglich und geeignet, um als Konfliktparteien im Konsens eine nachhaltige Lösung zu entwickeln.
Was Mediation ist:
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Methode zur gewaltfreien Konfliktlösung
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lösungsorientiert
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zeit- und kostensparendes Verfahren
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aktive Einbindung der Konfliktparteien in die Lösungsfindung
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am Konsens orientiert ("Win-Win")
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Möglichkeit zur nachhaltigen Klärung von Konflikten
Was Mediation nicht ist:
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Schiedsspruch
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rechtliche Klärung von Schuldfragen
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einseitige, parteiliche Vertretung
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problemorientiert
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Therapie oder Behandlung
Der Ablauf einer Mediation
Mediationsprozesse folgen einem festgelegten Ablauf und sind in mehrere Phasen gegliedert:
1. Eröffnung
Erarbeitung einer kooperativen Arbeitsgrundlage
2. Darstellung
Sammlung der relevanten Konfliktthemen
3. Klärung/Erhellung
Interessenfokussierung und Perspektivenübernahme
4. Lösung
Entwicklung tragfähiger Lösungen
5. Vereinbarung
Schriftliche Fixierung der Lösungen
Die Konfliktparteien werden auch Mediandinnen bzw. Medianden genannt. Als Mediator begleite ich die Mediand*innen. durch die Phasen. Die feste Struktur hilft den Beteiligten, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Mit gezielten Fragen versuche ich, die Hintergründe des Konflikts zu beleuchten. Gleichzeitig lade ich beide Seiten ein, die Perspektive der Gegenseite zu übernehmen.
Die Dauer einer Mediation hängt sehr stark von Art und Umfang der Themen ab, über die im Rahmen der Mediation ein Austausch erfolgen soll. Kleinere Konflikte können möglicherweise bereits in 2-3 Stunden geklärt werden, für komplexere Sachverhalte werden in aller Regel mehrere Termine benötigt
Voraussetzungen für das Gelingen einer Mediation
Für die Teilnahme an einem Mediationsverfahren müssen die Beteiligten keine Vorkenntnisse mitbringen. Die Grundvoraussetzung ist die Freiwilligkeit der Mediand*innen. Niemand soll gegen seinen bzw. ihren Willen an einer Mediation teilnehmen müssen.
Gleichzeitig sollte ein Grundinteresse vorhanden sein, auch aktiv an einer Lösung arbeiten zu wollen. Selbstverständlich steht es einer Partei jederzeit frei, die Mediation abzubrechen.
Rechtsgrundlagen für die Mediation
In Deutschland ist das Mediationswesen seit 2012 im Mediationsgesetz rechtlich geregelt. Darin werden u.a. die Mediation als solche definiert, die Aufgaben und Pflichten des*r Mediator*in beschrieben sowie die Ausbildungsinhalte festgelegt, die ein*e Mediator*in zu absolvieren hat. Als zertifizierter Mediator erfülle ich die Qualitätsstandards, die der Gesetzgeber definiert hat.
Für weiterführende Informationen zu den theoretischen Grundlagen empfehle ich den hier
verlinkten Fachartikel (öffnet sich in einem neuen Fenster).